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Im Rückblick auf eine über 17-jährige Tätigkeit als Erbenermittler und in zahlreichen Fällen von Amtsgerichten bestellter Nachlasspfleger kann darauf verwiesen werden, dass Angehörige nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in

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ermittelt wurden und die rechtmäßigen Erben damit Vermögen nach Jahrzehnten in Empfang nehmen konnten.