Im
Rückblick auf eine über 17-jährige Tätigkeit
als Erbenermittler und in zahlreichen Fällen von Amtsgerichten
bestellter Nachlasspfleger kann darauf verwiesen werden,
dass Angehörige nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland,
sondern auch in
American Samoa
Argentinien
Australien
Belgien
Brasilien Dänemark Frankreich Gran Canaria Großbritannien
Indonesien
Italien
Kanada
Namibia
Österreich
Polen
Rumänien
Schweden
Schweiz
Spanien
Ungarn
USA
ermittelt wurden und die rechtmäßigen Erben damit Vermögen
nach
Jahrzehnten in Empfang nehmen konnten.