Wussten Sie schon, dass . . .  
  • die in der Bundesrepublik Deutschland jährlich vererbten Vermögenswerte mehrere Milliarden Euro betragen?
  • davon ein nicht unwesentlicher Teil auf Verwahrkonten verbleibt, weil rechtmäßige Erben nicht bekannt sind?
  • der Fiskus Erbe werden kann, wenn keine gesetzlichen Erben festgestellt wurden?
  • in Sachsen u.a. Bundesländern das Nachlassgericht nicht zur Erbenermittlung verpflichtet ist?
  • auch geringe Sparguthaben des Erblassers an die Erben nur ausgezahlt werden können, wenn ein gültiges Testament vorhanden oder ein Erbschein erteilt ist?
  • man einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen kann, wenn sichergestellt werden soll, dass der letzte Wille ohne Streit zwischen den Erben erfüllt wird?